Die Idee
Die Idee, dass Bürgerinnen und Bürger ihr eigenes Rundfunkprogramm machen, ist so alt wie das Rundfunkmedium selbst. Kurz nachdem 1923 in Deutschland die ersten Radiosendungen über den Äther gingen, verlangten vor allem die Organisationen der Arbeiterbewegung eine Beteiligung an der Produktion von Sendungen, ja sie forderten sogar eigene Sender. In der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Idee des Bürgerrundfunks erst am 1. Januar 1984 verwirklicht, als der Offene Kanal Ludwigshafen im Rahmen des Kabelpilotprojektes als erster Offener Kanal auf Sendung ging. Weitere Offene Kanäle folgten.
In Thüringen hat die Landesmedienanstalt „(…) unter Beachtung regionaler und struktureller Gegebenheiten des Verbreitungsgebietes im Rahmen ihrer haushaltsmäßigen Möglichkeiten (…) lokal begrenzt Offene Kanäle eingerichtet und überträgt grundsätzlich das Nutzungsrecht auf Träger Offener Kanäle.“ So besagte es das Thüringer Rundfunkgesetz.
Im September 2014 trat das neue Thüringer Landesmediengesetz in Kraft. Damit wurde die Grundlage für ein einheitliches Modell des Bürgerrundfunks in Thüringen geschaffen. Es gibt seit Januar 2016 nur noch lizenzierte Bürgersender in ausgewählten Städten. Diese haben seither den Auftrag, lokale und regionale Informationen zu publizieren, Bürgern offene Sendeflächen anzubieten, die sie in eigener Verantwortung nutzen, und medienpädagogische Angebote zu unterbreiten (§34 ThLMG).
RADIO OKJ wird von der Thüringer Landesmedienanstalt aus deren Anteil an den Rundfunkbeiträgen und von der Stadt Jena im Rahmen der Kulturförderung finanziert.
RADIO OKJ e.V. ist Mitglied im Bundesverband Bürgermedien e.V. (BVBM e.V.).